Black-Lives-Matter-Irrsinn:

"krimineller" Afrikaner verklagt Polizei, weil er sich diskriminiert fühlt

14. August 2020

Da sich der Westafrikaner durch eine Polizeikontrolle diskrimmiert fühlte, zog der Togoles vor Gericht. Bei der Gerichtsverhandlung mit im Schlepptau: eine Dolmetscherin, zwei Anwälte und viele Unterstützer, darunter zwei ehemalige Linken-Abgeordnete, die den bereits wegen Drogen auffälligen Schwarzen tatkräftig unterstützen. Gespielt wird das bekannte "Black-Lives-Matter"-Theater mit Rassismus-Einlage. Symbolfoto: Von Thomas Andre Fure/Shutterstock

Der 35-jährige Barakat H., 2014 aus Togo, über Libyen, das Mittelmeer und Italien nach Hamburg "eingereist", fühlt sich zutieft diskrimminiert. Mindestens zehn Mal sei er seither von der Polizei kontrolliert worden, so der Westafrikaner. Und das nur deshalb, weil er eine schwarze Hautfarbe habe, so die feste Überzeugung des im Hamburger Brennpunktviertel St.Pauli in der Hafenstraße wohnenden Migranten.

Dort darf die Polizei "verdachtsunabhängig" kontrollieren und hatte im Laufe der Jahre, die der 35-jährige afrikanische Kläger nun in Deutschland weilt, diesen bereits zweimal mit Drogen erwischt, wie die Bildzeitung berichtet.

Konkret wurden zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht St. Georg aber nur drei Vorfälle zwischen November 2016 und April 2018, bei welchen Barakat H. angeblich Opfer der Polizei geworden war, verhandelt. In einem Fall war der Kläger mit seinem Fahrrad unterwegs - auf dem Gehweg - und wurde von der Polizei aufgehalten. Diese fragten nach seinem Ausweis, den der Togoles jedoch nicht vorzeigen wollte. Ein Polizist sagte laut der Bildzeitung hierzu aus: "Er hat mit den Händen gefuchtelt und rumgeschrien. Ich musste zurücktreten, weil mir seine Spucke entgegen flog." Da der Verdacht des illegalen Aufenthalts bestand, wurde H. in Handschellen auf die Wache verbracht. Zehn Minuten später befand sich der Kooperationsunwillige wieder auf freiem Fuß.

H.´s Anwalt macht jedoch geltend, dass es sich in allen beklagten Fällen um knallhartes "Racial Profiling" handeln würde. Dem Herrn aus Togo sei es nun wichtig, dass geklärt werde, ob das Vorgehen der Polizei einen Verstoß gegen das Grundgesetz und den Artikel drei darstellt: Benachteiligung wegen seiner Abstammung, so die Mopo. Auch sein Anwalt ist von dem Wunsch beseelt, dass es in der Polizeibehörde zu "einer internen Aufklärung wegen Rassismus" kommt.

Zur Einordnung: Nachdem die Drogenkriminalität in Hamburg immer massivere Ausmaße annahm, gründete die Polizei im April 2016 die "Task Force BTM". Seither gab es mehr als 170.000 solcher Kontrollen und mehr als 1000 Haftbefehle.

Tatkräftige Unterstützung erfährt Barakat H. nicht nur durch seine beiden Anwälte und einen Dolmetscher. Zum Prozessauftakt demonstrierten ein Dutzend Sympathisanten des Klägers vor dem Gerichtsgebäude. Die beiden Ex-Bürgerschaftsabgeordneten Martin Dolzer und Christiane Schneider (beide Linke) fanden sich ebenfalls zur "Solidarischen Dauerkundgebung" ein.

Schneider, in den 70er Jahren aktives Mitglied des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW), wurde 2008 als einzige Bürgerschaftsabgeordnete vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Politmagazin Report Mainz erhob gegenüber der strammen Kommunistin den Vorwurf eines unkritischen Verhältnisses zu linksextremistischer Gewalt zu haben.

Der Prozess, der aktuell zum Anti-Rassismus-Fanal medial hochgespielt wird, findet am 20. Oktober seine Fortsetzung. (SB)


Quelle: journalistenwatch vom 14.08.2020